Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Produkt Ladeapp (Laden mit Direktzahlung per App) der BürgerEnergie Nordschwarzwald-Gäu eG
1. Allgemeines
Die ladeapp gewährleistet einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Ladesäulen des ladenetz.de Partners, indem auch Spontankunden die Benutzung der Ladesäulen ermöglicht wird. Der Prozess des Ladens per App erfolgt nach unten beschriebener Vorgehensweise. Diese AGB gelten als einbezogen, wenn ein Kunde den Ladevorgang einleitet.
Diese Applikation („App“ oder „ladeapp“) wird dem Nutzer von der BürgerEnergie Nordschwarzwald-Gäu eG (im folgenden „BENG“ genannt) , Haiterbacher Str. 21, 72202 Nagold, kostenfrei zur Verfügung gestellt.
2. Ad-hoc-Laden via ladeapp
2.1 Allgemeines zur ladeapp
(1) Mit der ladeapp gewährleistet die BENG einen diskriminierungsfreien Zugang zu allen von ihrbetriebenen E-Ladesäulen, indem auch Spontankunden die Benutzung der E-Ladesäulen ermöglicht wird.
(2) Der Kunde kann mit Hilfe der App nach Ladesäulen suchen, Ladesäulen filtern, Ladesäulen als Favoriten markieren, einen Ladevorgang an einer Ladesäule starten und stoppen sowie einen Ladevorgang bezahlen. Die Nutzung unterliegt unter Umständen zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die der Kunde gegenüber dem Betreiber der jeweiligen Plattform akzeptiert hat (z.B. Google Play oder Apple App Store), über die er die App erhält.
2.2 Ablauf und Bezahlung des Ladevorgangs mit der ladeapp
(1) Der Kunde wählt eine E-Ladesäule aus.
(2) Der Kunde verbindet das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der E-Ladesäule. Der Stecker wird verriegelt, sofern dies technisch möglich ist.
(3) Der Kunde initiiert den Ladevorgang durch Scan eines QR-Codes an der E-Ladesäule.
(4) Nach Scan des QR-Codes wird der Kunde zur Downloadseite der ladeapp (sofern die App noch nicht installiert wurde) oder zur ladeapp direkt weitergeleitet. Alternativ kann der Kunde auch den Ladevorgang via Webnutzung starten.
(5) In der ladeapp kann der Kunde sein gewünschtes Zahlungsmedium (z.B. Kreditkarte) hinterlegen und den Ladevorgang starten, nachdem er die Vertragsbedingungen und die Preise für das Laden akzeptiert und die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen hat.
(6) Der Kunde erhält nach Start des Ladevorgangs eine Bestätigungsmail zum Ladevorgang übermittelt.
(7) Während des Ladens hat der Kunde die Möglichkeit alle relevanten Informationen zum Ladevorgang in der ladeapp nachzuverfolgen.
(8) Im unmittelbaren Anschluss an den erfolgreichen Ladevorgang erhält der Kunde einen Zahlungsbeleg in PDF-Form per E-Mail übersandt.
(9) Der Kunde zahlt das Entgelt für den Ladevorgang mit dem von ihm gewünschten Zahlungsmittel
3. Tarif und Preise
Angaben zum Tarif finden Sie in der ladeapp nach Auswahl des Ladepunktes. Die Preise können je nach Ladepunkt variieren. Es handelt sich hier immer um Bruttopreise inklusive der gesetzl. Mehrwertsteuer.
4. Vertragspartner
Vertragspartner beim Produkt ladeapp wird die Smartlab Innovationsgesellschaft mbH. Mit ihr schließt der Kunde in unter dem Punkt, Zustandekommens des Vertrages, beschriebener Vorgehensweise einen Vertrag über den Bezug des Ladestroms nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Leistungsumfang der App
Die App wurde für smartlab vom Dienstleister WIRELANE GmbH, Prinzregentenplatz 15, D-81675 München (Wirelane) mit großer Sorgfalt entwickelt. Smartlab ist jedoch nicht verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die App stets fehlerfrei ist, bestimmte Anforderungen erfüllt oder in bestimmter Weise genutzt werden kann und die über die App verfügbaren Informationen stets vollständig, korrekt und aktuell sind.
6. Updates & Support, Einstellung der App
Sofern smartlab etwaige Updates und/oder sonstige Supportleistungen für die App zur Verfügung stellt, werden dem Nutzer diese im freien Ermessen von smartlab angeboten. smartlab ist jederzeit berechtigt, die Bereitstellung von Updates und/oder Supportleistungen ganz oder teilweise einzustellen oder die App einzustellen und nicht mehr anzubieten.
7. Benutzung der Ladesäulen – Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der BENG, der Ladenetz-Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden.
(2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf ladenetz.de und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulen Betreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten.
(3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannnungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladung Leistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen.
(5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der BENG hat der Kunde unverzüglich an die Hotline unter der Telefonnummer +49 7452 940 1822 zu melden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.
8. Nutzungsrechte
Der Nutzer erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Installation, Anzeige und Nutzung der App auf seinem mobilen Endgerät. Dieses Nutzungsrecht ist räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
9. Stromlieferung
Der Vertragspartner liefert den Strom an die zugänglichen Stationen, nachdem der Kunde das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der Ladesäule verbunden hat und der Bestellprozess abgewickelt worden ist.
10. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde den Bestellprozess durch Drücken desentsprechenden Start-Buttons einleitet.
11. Leistungsbefreiung bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeit
Bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten der Elektrizitätsversorgung sind die Parteien von der Leistungspflicht befreit.
12. Haftung
Bei Mängeln stehen dem Nutzer die gesetzlichen Rechte zu.Die BürgerEnergie Nordschwarzwald-Gäu eG haften gegenüber dem Nutzer nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung etc.). Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht (i) bei Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie (ii) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigenVerletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung vom Vertragspartner jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.
Für den Verlust von Daten haftet die Smartlab oder die BürgerEnergie Nordschwarzwald-Gäu eG (i) nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsbeschränkungen und (ii) wenn der Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Nutzers nicht vermeidbar war.
Soweit die Haftung der BürgerEnergie Nordschwarzwald-Gäu eG nach den vorstehenden Sätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, Vertreter oder Mitarbeiter von smartlab.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von der Smartlab nach Maßgabe der Datenschutzinformation der Smartlab, automatisiert gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls übermittelt. Datenschutzinformation der Smartlab: Informationen nach den Artikeln 13, 14 und 21 DSGVO
(1) Verantwortlicher für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Smartlab: smartlab Innovationsgesellschaft mbH, Datenschutzkoordinator Pascal Beckers, Krefelder Straße 195, 52070 AachenE-Mail-Adresse: beckers@smartlab-gmbh.de
(2) Der Datenschutzbeauftragte der Smartlab steht dem Nutzer für Fragen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unter der Adresse: HEC Harald Eul Consulting GmbHAuf der Höhe 34 50321 Brühl, E-Mail-Adresse: Datenschutz-Smartlab@he-c.de zur Verfügung.
(3) Die Smartlab Innovationsgesellschaft mbH verarbeiten personenbezogene Daten des Nutzer (insbesondere die Angaben des Nutzers im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss) zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrages sowie zum Zwecke der Direktwerbung und der Marktforschung nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (z.B. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), insbesondere § 31 BDSG), des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b) und f).
Um individuelle oder gruppenspezifische Werbung zu ermöglichen, werden unter Umständen Profile gebildet und genutzt. Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertrages verarbeiten die Smartlab Innovationsgesellschaft mbHWahrscheinlichkeitswerte für das zukünftige Zahlungsverhalten des Nutzers (sog. Bonitäts-Scoring); in die Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte fließen unter anderem die Anschriftendaten des Nutzers ein. Die Smartlab Innovationsgesellschaft mbH behalten sich zudem vor, personenbezogene Daten über Forderungen gegen den Kunden bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 BDSG, Art. 6 lit. b) oder f) DSGVO an Auskunfteien zu übermitteln.
(4) Eine Offenlegung der personenbezogenen Daten des Nutzers erfolgt ausschließlich gegenüber folgenden Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern:
• Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Dienstleister für die Belieferung und Abrechnung des Vertrages. Dies gilt auch für wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne von §60 EnWG.
• Kreditinstitute und Anbieter von Zahlungsdienstleistungen für Abrechnungen sowie Abwicklung von Zahlungen.
• Dienstleister zum Betrieb der IT-Infrastruktur, zum Druck von Abrechnungen und Anschlussnehmer/ Kunden- informationsschreiben, sowie zum Vernichten von Akten.
